Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.1961

Geschäftszahl

0438/58

Rechtssatz

Nicht alle Entschädigungen iSd Paragraph 24, Ziffer eins, EStG 1953 sind als außerordentliche Einkünfte gemäß Paragraph 34, EStG 1953 begünstigt, sondern nur solche, die sich bei regelmäßiger Besteuerung nach dem Einkommensteuertarif erheblich ungünstiger auswirken, als es bei einer Besteuerung der Bezüge, für deren Entgang die Entschädigung gewährt wird, in der Zeit dieser Bezüge der Fall gewesen wäre.