Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.04.1961

Geschäftszahl

0097/58

Rechtssatz

Ist eine Unternehmung im Handelsregister als Einzelfirma eingetragen, sind aber neben dem Firmeninhaber noch andere Personen als Mitunternehmer im steuerlichen Sinne vorhanden, dann haftet jeder dieser steuerlichen Mitunternehmer für die vollen Betriebssteuerschulden.