Verwaltungsgerichtshof
03.04.1959
2315/57
Der Betrieb einer Sandgrube durch den Grundeigentümer ist Gewerbebetrieb und unterliegt der Gewerbesteuer, wenn er nicht als landwirtschaftlicher Nebenbetrieb anzusehen ist. Dagegen unterliegt die Verpachtung einer Sandgrube, wenn der Eigentümer nicht selbst Erschließungsarbeiten ausführt, nicht der Gewerbesteuer.
ECLI:AT:VWGH:1959:1957002315.X03