Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.04.1959

Geschäftszahl

2315/57

Rechtssatz

Der Betrieb einer Sandgrube durch den Grundeigentümer ist Gewerbebetrieb und unterliegt der Gewerbesteuer, wenn er nicht als landwirtschaftlicher Nebenbetrieb anzusehen ist. Dagegen unterliegt die Verpachtung einer Sandgrube, wenn der Eigentümer nicht selbst Erschließungsarbeiten ausführt, nicht der Gewerbesteuer.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1959:1957002315.X03