Verwaltungsgerichtshof
25.03.1960
2281/57
Ersatzleistungen für Aufwendungen oder Verluste, die während einer gewerblichen Tätigkeit gewinnmindernd abgesetzt worden sind, werden nach Einstellung der gewerblichen Tätigkeit gemäß § 24 EStG 1953 besteuert.
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E 25.3.1960, 2281/57 #1
y8045;