Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.07.1960

Geschäftszahl

2101/57

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage, ob der Bf beim Ankauf von Asbestschieferplatten von einem USIA-Unternehmen grob fahrlässig gehandelt habe; danach konnte beim Bf - abgesehen von seinen besonderen Kenntnissen als Baustoffhändler über Veröffentlichungen immer wieder betonten Tatsache, daß USIA-Waren immer unverzollt ins Inland gelangten, angenommen werden, daß sich ihm die Erkenntnis dieser Tatsache geradezu zwangsläufig aufdrängen mußte (Hinweis E 26.9.1956, 826/55, VwSlg 1480 F/1956).

Beachte

y21434;