Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.04.1959

Geschäftszahl

2003/57

Rechtssatz

Die Bestimmung des Artikel 131, Absatz eins, B-VG, dass nach Erschöpfung des Instanzenzuges Beschwerde an den VwGH erhoben werden kann, besagt nicht, dass nach Erschöpfung des ordentlichen Rechtsmittelzuges der Bescheid der ersten Instanz Gegenstand der Beschwerde sein kann.