Verwaltungsgerichtshof
16.04.1959
2003/57
Die Bestimmung des Artikel 131, Absatz eins, B-VG, dass nach Erschöpfung des Instanzenzuges Beschwerde an den VwGH erhoben werden kann, besagt nicht, dass nach Erschöpfung des ordentlichen Rechtsmittelzuges der Bescheid der ersten Instanz Gegenstand der Beschwerde sein kann.