Verwaltungsgerichtshof
12.03.1958
1990/57
Eine in die Form einer "Gütergemeinschaftsvereinbarung" gekleidete unentgeltliche Zuwendung ist ein Scheingeschäft und unterliegt bei Erfüllung der Voraussetzungen des Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 2, ErbStG 1955 der Schenkungssteuer.
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E 12.3.1958, 1990/57 #1
y10590;