Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.10.1959

Geschäftszahl

1763/57

Rechtssatz

Hat jemand als "Kommanditist" eine Einlage geleistet und diese verbraucht, wird aber die Eintragung der Kommanditgesellschaft zum Handelsregister vom Handelsgerichte abgelehnt, dann haftet der "Kommanditist" auch für Umsatzsteuerschulden, die nach Versagung der Eintragung entstanden sind, gemäß Paragraph 1203, ABGB unbeschränkt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1959:1957001763.X01