Verwaltungsgerichtshof
16.10.1959
1763/57
Hat jemand als "Kommanditist" eine Einlage geleistet und diese verbraucht, wird aber die Eintragung der Kommanditgesellschaft zum Handelsregister vom Handelsgerichte abgelehnt, dann haftet der "Kommanditist" auch für Umsatzsteuerschulden, die nach Versagung der Eintragung entstanden sind, gemäß Paragraph 1203, ABGB unbeschränkt.
ECLI:AT:VWGH:1959:1957001763.X01