Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.10.1957

Geschäftszahl

0696/57

Rechtssatz

Die Anzeigepflicht des Paragraph 53, KOVG trifft auch den Antragsteller während des Laufes eines Verfahrens, in dem über seinen Antrag auf Gewährung einer Versorgungsleistung entschieden wird.