Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.04.1961

Geschäftszahl

0632/57

Rechtssatz

Allein daraus, dass der Erwerbstätige auf den Erlös seines Erwerbes wirtschaftlich nicht angewiesen ist, kann noch nicht geschlossen werden, dass eine wirtschaftliche Abhängigkeit nicht vorliegt.