Verwaltungsgerichtshof
25.04.1961
0632/57
Bei einem Dienstnehmer, bei dem infolge von dessen Kenntnissen, Erfahrungen oder Fähigkeiten die Erteilung von Weisungen sich als entbehrlich erweist, kann nicht schon allein deshalb von einem Mangel der persönlichen Abhängigkeit gesprochen werden, weil ihm Weisungen für die Durchführung seiner Arbeiten nicht erteilt werden; er unterliegt trotzdem der stillschweigenden Autorität des Dienstgebers (Hinweis E 18.5.1955, 848/52, VwSlg 3744 A/1955).