Als dem Begriff Sonderzahlung iSd §49 Abs 2 ASVG zuzurechnende Zuwendungen können nur verstanden werden, die mit einer gewissen Regelmäßigkeit in bestimmten Zeiträumen wiederkehren.Als dem Begriff Sonderzahlung iSd §49 Absatz 2, ASVG zuzurechnende Zuwendungen können nur verstanden werden, die mit einer gewissen Regelmäßigkeit in bestimmten Zeiträumen wiederkehren.