Verwaltungsgerichtshof
26.06.1959
2496/56
Die gegenüber den Parteien und Beteiligten bestehende Begründungspflicht der Behörde reicht nicht weiter als das von der Rechtsordnung anerkannte Rechtsschutzinteresse.
Besprechung in:
AnwBl 5/1972: Dr. E. Hermann "VwGH stellt Tätigkeit des Armenvertreters in Frage";