Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.12.1957

Geschäftszahl

1836/56

Rechtssatz

Aus dem Vorhandensein beträchtlicher Einkünfte eines Dienstnehmers im außerbetrieblichen Lebensraum kann nicht geschlossen werden, dass wirtschaftliche Abhängigkeit im Sinne des ASVG nicht gegeben sei.