Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.12.1957

Geschäftszahl

1836/56

Rechtssatz

Für die Beurteilung, ob bei entgeltlicher Beschäftigung wirtschaftliche Abhängigkeit im Sinne des Paragraph 4, Absatz 2, ASVG gegeben ist, ist nur die betriebliche Erscheinung des Erwerbstätigen maßgebend.