Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.12.1957

Geschäftszahl

1836/56

Rechtssatz

Als Betrieb im Sinne des ASVG ist jeder Lebensbereich zu verstehen, in dem üblicherweise Dienstnehmer beschäftigt werden, so insbesondere auch der Haushalt.