Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.12.1957

Geschäftszahl

1836/56

Rechtssatz

Ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des ASVG muss neben der Entgeltlichkeit die Wesensmerkmale der persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit aufweisen.