Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.12.1957

Geschäftszahl

1836/56

Rechtssatz

Das Beschäftigungsverhältnis im Sinne des ASVG wird durch den "Einstellungsakt" begründet. Hiefür ist das Bestehen eines "Verpflichtungsaktes" nicht Voraussetzung.