Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.12.1957

Geschäftszahl

1836/56

Rechtssatz

Die Vereinbarung eines Werkvertrages kann den Eintritt der Sozialversicherungspflicht nicht behindern, wenn das Erfüllungsgeschäft so geartet ist, dass es ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis begründet.