Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.11.1958

Geschäftszahl

1576/56

Rechtssatz

Bescheide iSd Verwaltungsverfahrensgesetze sind Verwaltungsakte, durch die in bestimmten einzelnen Angelegenheiten der Verwaltung in einer förmlichen und der Rechtskraft fähigen Weise über Rechtsverhältnisse materiellrechtlicher oder formalrechtlicher Art abgesprochen wird, sei es daß bestehende Rechtsverhältnisse festgestellt oder Rechtsverhältnisse begründet, abgeändert oder aufgehoben werden. Behördliche Erledigungen, die weder ein Rechtsverhältnis feststellen noch gestalten - wie die Androhung der Ersatzvornahme - können daher keine Bescheide sein.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1958:1956001576.X02