Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.06.1958

Geschäftszahl

1350/56

Rechtssatz

Ein formloses Schreiben, das zu erkennen gibt, daß einem Antrag mangels ausreichender Rechtsgrundlage keine Folge gegeben werden könne, hat Bescheidcharakter. (Bescheidwille der Behörde muß zu ersehen sein!)