Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.06.1957

Geschäftszahl

1025/56

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2294/53 E 10. Februar 1954 VwSlg 3298 A/1954 RS 2

Stammrechtssatz

Eine Verrichtung ist lebenswichtig iSd Paragraph 18, Absatz eins, KOVG, wenn ihr Unterbleiben entweder Lebensgefahr herbeiführen oder zu einer Lebensführung zwingen würde, die dem heutigen Kulturzustande nicht entspricht. Unter Kulturzustand sind die äußeren, leiblichmenschlichen Werte und damit der allgemeine Lebensstandard zu verstehen.