Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.10.1958

Geschäftszahl

1016/56

Rechtssatz

Der Behörde kann nicht entgegengetreten werden, wenn sie bei der Nachprüfung der Abfuhr von Lohnsteuer den Freibetrag nach Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 12, des EStG 1953 auf die ersten neben dem laufenden Arbeitslohn geleisteten Zahlungen anrechnet.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1958:1956001016.X01