Verwaltungsgerichtshof
21.09.1956
0349/56
Ausgaben, die auf eine Krankheit zurückgehen, sind im täglichen Leben nicht regelmäßige Ausgaben, belasten also den, der sie zu tragen hat, mehr als die Mehrzahl der anderen Steuerpflichtigen der gleichen wirtschaftlichen Lage und des gleichen Familienstandes.
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E 21.9.1956, 0349/56 #1 VwSlg 1477 F/1956;
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SW: Krankheitskosten
y8265;