Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.01.1960

Geschäftszahl

0031/56

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2728/53 E 18. Jänner 1956 RS 2

Stammrechtssatz

Übereinkommen zwischen nahen Verwandten müssen, wenn sie steuerlich anerkannt werden sollen, ausreichend nach außen zum Ausdruck kommen, weil sonst abgabenrechtliche Folgen willkürlich herbeigeführt werden können.