Verwaltungsgerichtshof
18.01.1960
0031/56
GRS wie 2728/53 E 18. Jänner 1956 RS 2
Übereinkommen zwischen nahen Verwandten müssen, wenn sie steuerlich anerkannt werden sollen, ausreichend nach außen zum Ausdruck kommen, weil sonst abgabenrechtliche Folgen willkürlich herbeigeführt werden können.