Verwaltungsgerichtshof
19.02.1960
0024/56
Einkünfte einer Person, die auf Grund eines ständigen Provisionsvertrages Versicherungen vermittelt und daneben gegen Entgelt für einen Auftraggeber Weineinkünfte tätigt, sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb und unterliegen auch der Gewerbesteuer.
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E 19.2.1960, 24/56 #2
y6739;
yk6914