Verwaltungsgerichtshof
19.02.1960
0024/56
Unter einer "gelegentlichen Vermittlung" iSd § 22 Z 3 EStG 1953 kann nur eine vereinzelt aufgegriffene Gelegenheit zur Vermittlung von Geschäften verstanden werden, nicht aber eine ständig und in Wiederholungsabsicht ausgeübte Vermittlertätigkeit.
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E 19.2.1960, 24/56 #1
y7984;