Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.01.1958

Geschäftszahl

2958/55

Rechtssatz

Das Erfordernis der Eigenberechtigung des Bevollmächtigten eines gesetzlichen Vertreters gilt auch dann, wenn der gesetzliche Vertreter (hier: Jugendamt als Amtsvormund) selbst nicht eigenberechtigt ist.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1958:1955002958.X02