Verwaltungsgerichtshof
04.02.1958
2780/55
GRS wie 0584/52 E 7. Dezember 1954 VwSlg 3591 A/1954 RS 1
Es gehört zu den wesentlichen Begriffsmerkmalen des Hausierhandels, daß sich der Hausierer mit den Waren in der Absicht, sie einem von vornherein unbestimmten Kundenkreis anzubieten, zu den Kauflustigen begibt und diesen die mitgebrachten Waren sofort verkauft und auch übergibt (Hinweis E 26.6.1933, VwSlg 17657 A/1933).