Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.02.1958

Geschäftszahl

2780/55

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0584/52 E 7. Dezember 1954 VwSlg 3591 A/1954 RS 1

Stammrechtssatz

Es gehört zu den wesentlichen Begriffsmerkmalen des Hausierhandels, daß sich der Hausierer mit den Waren in der Absicht, sie einem von vornherein unbestimmten Kundenkreis anzubieten, zu den Kauflustigen begibt und diesen die mitgebrachten Waren sofort verkauft und auch übergibt (Hinweis E 26.6.1933, VwSlg 17657 A/1933).