Verwaltungsgerichtshof
04.07.1957
2704/55
Eine auf Paragraph 63, (nunmehr 62) KOVG gegründete Ablehnung von Versorgungsleistungen nach dem OFG setzt voraus, daß der Versorgungsberechtigte vorher nachweislich auf die Folgen seines Verhaltens aufmerksam gemacht worden ist.