Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.07.1957

Geschäftszahl

2704/55

Rechtssatz

Eine auf Paragraph 63, (nunmehr 62) KOVG gegründete Ablehnung von Versorgungsleistungen nach dem OFG setzt voraus, daß der Versorgungsberechtigte vorher nachweislich auf die Folgen seines Verhaltens aufmerksam gemacht worden ist.