Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.01.1957

Geschäftszahl

1587/55

Rechtssatz

Völlige Blindheit im Sinne des Paragraph 19, Absatz 2, KOVG kann auch dann gegeben sein, wenn der Verlust des einen Auges durch den Krieg verursacht, der Verlust des anderen Auges dagegen durch andere Ursachen herbeigeführt wurde.