Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.01.1957

Geschäftszahl

1587/55

Rechtssatz

Das KOVG fordert nicht, dass die Schädigungen, die völlige Blindheit hervorrufen, an beiden Augen zu gleicher Zeit eingetreten sein müssen. Es ist daher ein früherer Verlust des einen Auges weder als schwächer noch als stärker wirkende Ursache des Gesamtleidenszustandes der völligen Blindheit zu werten, als ein späterer Verlust des anderen Auges.