Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.06.1956

Geschäftszahl

1421/55

Rechtssatz

Die frühere Abweisung eines Antrages auf Hinterbliebenenversorgung mangels ursächlichen Zusammenhanges zwischen dem Tod des Beschädigten und dem Wehrdienst bzw der anerkannten Wehrdienstbeschädigung berechtigt die Behörde zur Anwendung des Paragraph 106, KOVG.