Verwaltungsgerichtshof
22.06.1956
1421/55
Die frühere Abweisung eines Antrages auf Hinterbliebenenversorgung mangels ursächlichen Zusammenhanges zwischen dem Tod des Beschädigten und dem Wehrdienst bzw der anerkannten Wehrdienstbeschädigung berechtigt die Behörde zur Anwendung des Paragraph 106, KOVG.