Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.11.1958

Geschäftszahl

0849/55

Rechtssatz

Sich nicht auf die selbständige Beurteilung medizinischer Fragen beschränkende Einwände der Partei gegen ein ärztliches Sachverständigengutachten erfordern ein Eingehen auf die Sache.