Ausführungen zur Erteilung eines Auftrages zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes im Sinne des § 138 Abs. 1 WRG 1959.Ausführungen zur Erteilung eines Auftrages zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes im Sinne des Paragraph 138, Absatz eins, WRG 1959.