Verwaltungsgerichtshof
12.12.1956
0680/55
GRS wie 1214/53 E 29. Februar 1956 VwSlg 3998 A/1956 RS 1
Ist ein Verfahren bezüglich der Versorgung und der Beschädigtenrente schon abgeführt und wird noch fristgerecht ein weiterer Anspruch wegen eines bisher noch nicht angemeldeten Leidens geltend gemacht, so liegt, falls das Leiden als Dienstbeschädigung anzusehen ist, ein eigener im Paragraph 52, KOVG nicht erfaßter Fall für die Neubemessung der Rente vor.