Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.1955

Geschäftszahl

0003/55

Rechtssatz

Nominelle Mehrbeträge, die sich bei der Rückzahlung eines Darlehens auf Grund einer vertraglichen Wertsicherung ergeben, sind nicht Entgelte oder Vorteil iSd Paragraph 20, Absatz 2, Ziffer eins, EStG 1939. *

B VS 27.6.1955, 0003/55 #1;

Verstärkter Senat;

*

SW: Aufwertung eines Darlehens als Einkünfte aus Kapitalvermögen

Beachte

y7621;