Ausführungen darüber, daß eine doppelte Staatsbürgerschaft auch dem österreichischen Recht bekannt ist (StbG 1949, § 9 Abs 1 Z 1).Ausführungen darüber, daß eine doppelte Staatsbürgerschaft auch dem österreichischen Recht bekannt ist (StbG 1949, Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins,).