Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.11.1955

Geschäftszahl

2657/54

Rechtssatz

Die Meisterprüfung schließt, die Berufszumutbarkeit von in Großbetrieben vorkommenden Teilarbeiten aus, die üblicherweise von ungelernten Arbeitern verrichtet werden.