Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.03.1957

Geschäftszahl

2653/54

Rechtssatz

Unter dem Begriff der Veranstaltung von Gesellschaftsfahrten ist die Summe aller jener organisatorischen Maßnahmen zu verstehen, die erforderlich sind, um die Durchführung von Gesellschaftsfahrten zu ermöglichen bzw. zu gewährleisten.