Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.01.1956

Geschäftszahl

1736/54

Rechtssatz

Verhängt die 1. Instanz wegen zweier als erwiesen angenommenen Übertretungen lediglich eine Geldstrafe in der Höhe von S 5000,--, so kann die Berufungsbehörde, soferne sie nur eine Übertretung als erwiesen annimmt, nicht eine Strafe in der gleichen Höhe verhängen. Bestätigt sie aber den bekämpften Bescheid bezüglich der Schuld, so darf die Summe der beiden Strafen den Betrag von S 5000,-- nicht überschreiten.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1956:1954001736.X02