Verwaltungsgerichtshof
02.03.1956
0598/54
Abweichende Rechtsprechung eines anderen Tribunal:
VfGH 12.3.1985, G 1/85 ;
Durch die nach der Erlassung eines mit einer Beschwerde an den VwGH angefochtenen Bescheides erfolgte, auf einen vor der Erlassung des angefochtenen Bescheides gelegenen Zeitpunkt rückwirkende Änderung einer die rechtliche Grundlage des angefochtenen Bescheides bildenden gesetzlichen Vorschrift wird der angefochtene Bescheid nicht rechtswidrig iSd Vorschrift des Paragraph 42, Absatz 2, Litera a, VwGG.
ECLI:AT:VWGH:1956:1954000598.X02