Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.06.1956

Geschäftszahl

0448/54

Rechtssatz

Eine Niederschrift kann, wenn weder der vernehmende Beamte noch der vernommene Versorgungswerber medizinische Schulung aufweisen, über den Zeitpunkt des ersten Auftretens einer Krankheit (hier: Polyarthrose) keine genügende Beweisgrundlage bilden.