Verwaltungsgerichtshof
13.06.1956
0448/54
Eine Niederschrift kann, wenn weder der vernehmende Beamte noch der vernommene Versorgungswerber medizinische Schulung aufweisen, über den Zeitpunkt des ersten Auftretens einer Krankheit (hier: Polyarthrose) keine genügende Beweisgrundlage bilden.