Verwaltungsgerichtshof
05.07.1955
3493/53
Aufwendungen, die zur Vermeidung einer abzugsfähigen Betriebsausgabe dienen und somit an deren Stelle treten (im Beschwerdefall Aufwendungen zur Vermeidung von Übersiedlungskosten), sind bei der Ermittlung des Gewinnes für dasjenige Jahr zu berücksichtigen, in dem sie gemacht werden. *
E 5.7.1955, 3493/53 #1 VwSlg 1210 F/1955
y4142;