Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.12.1955

Geschäftszahl

3379/53

Rechtssatz

Unter Minderung der Erwerbsfähigkeit ist die durch Dienstbeschädigung bewirkte körperliche Beeinträchtigung in Hinsicht auf das allgemeine Erwerbsleben zu verstehen.