Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.11.1955

Geschäftszahl

3103/53

Rechtssatz

Es besteht keine Rechtsvermutung für den ursächlichen Zusammenhang mit einem schädigenden Ereignis, wenn eine andere Ursache der Gesundheitsschädigung nicht nachzuweisen ist.