Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.10.1955

Geschäftszahl

2902/53

Rechtssatz

Die Gefahr des Verlusterfolges bei einer wirtschaftlichen Unternehmung fällt nicht unter den Rechtsbegriff des Notstandes. *

E 12.10.1955, 2902/53 #1 VwSlg 3846 A/1955

Beachte

y29556;