Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.01.1956

Geschäftszahl

2728/53

Rechtssatz

Übereinkommen zwischen nahen Verwandten müssen, wenn sie steuerlich anerkannt werden sollen, ausreichend nach außen zum Ausdruck kommen, weil sonst abgabenrechtliche Folgen willkürlich herbeigeführt werden können.

Beachte

y12595;