Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.04.1956

Geschäftszahl

2711/53

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1330/54 E 28. März 1956 RS 1

Stammrechtssatz

Die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit nach Paragraph 7, KOVG erfordert die Erhebung der Vorgeschichte der Gesundheitsschädigung (Anamnese), die Aufnahme des Befundes, die den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft entsprechende Bezeichnung der Gesundheitsschädigung (Diagnose), die Beurteilung des ursächlichen Zusammenhanges, die Einreichung und die Einschätzung der anerkannten Dienstbeschädigung nach den Richtsätzen.