Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.03.1956

Geschäftszahl

2556/53

Rechtssatz

Die Schiedskommissionen nach Paragraph 78, Absatz eins, KOVG sind Verwaltungsorgane. Ihre Mitglieder sind gemäß der Vorschrift des Artikel 20, Absatz eins, B-VG an die Weisungen der ihnen vorgesetzten Organe gebunden.