Verwaltungsgerichtshof
21.03.1956
2556/53
Die Schiedskommissionen nach Paragraph 78, Absatz eins, KOVG sind Verwaltungsorgane. Ihre Mitglieder sind gemäß der Vorschrift des Artikel 20, Absatz eins, B-VG an die Weisungen der ihnen vorgesetzten Organe gebunden.